Verträge über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch die Verbraucherin oder den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Da unsere Fenster und Türen nach Ihren individuellen Maßen gefertigt werden, besteht insoweit in der Regel kein Widerrufsrecht. [verbindliche Formulierung durch Kanzlei]
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen. [ggf. vollständige Belehrung + Muster-Widerrufsformular ergänzen]